Liebe Gartenfreunde,
der Thrune-Graben unterliegt dem Sächsischen Wassergesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz.
Er gilt als Gewässer zweiter Ordnung.
Wir als Anlieger sind den damit verbundenen gewässerrechtlichen Auflagen unterworfen.
Alle Kleingärtner unserer Anlage, die den Randstreifen zwischen dem Thrune-Graben und ihrer Parzelle nutzen, sind aufgefordert, den 5 Meter breiten Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung nicht beeinträchtigt wird. Ablagen, Anpflanzungen und Aufbauten haben dem Rechnung zu tragen und sind dort nicht erlaubt. Auch ein Verbau der Uferböschung ist nicht gestattet.
Entsprechende Hinweise sind anlässlich einer Begehung der Stadt mit den Anrainern am 13.11.2013 gegeben worden.
R.S
Dienstag, 19. November 2013
Montag, 12. August 2013
Freie Gärten in der Anlage "Wiesengrund" in Hoyerswerda zu vergeben
Hallo!
Wer hat Interesse am Gärtnern?
Der Kleingartenverein "Wiesengrund" e.V. in Hoyerswerda vergibt ständig Kleingärten
zur kleingärtnerischen Nutzung.
Wer Interesse am Kleingärtnern hat und eine Parzelle nutzen möchte, kann sich bei uns melden.
Hier gibt es mehr Informationen zu freien Gärten --> freie Gärten
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